Tschechien klagt vor EuGH gegen EU-Waffenrichtlinie

Tschechische Republik bestätigt Klage. Nun ist es offiziell: Die unsinnige EU-Waffenrichtlinie (2017/853/EU) wird vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) überprüft [1]

Das tschechische Innenministerium hat am 09.08.2017 eine Klage beim EuGH eingereicht. Sie soll verhindern, dass die EU-Waffenrichtlinie umgesetzt wird. Dies würde die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die nicht sachgerechte Richtlinie nicht in nationales Recht umsetzen zu müssen.

Milan Chovanec, der tschechische Innenminister:

Eine derart massive Bestrafung anständiger Waffenbesitzer ist für uns inakzeptabel. Wenn man legal erworbene Waffen verbietet, kann man dies nicht mit dem Kampf gegen Terrorismus rechtfertigen. Wieder einmal wird das Vertrauen der Menschen in die EU dadurch zerstört, dass eine unsinnige Entscheidung getroffen wird. Die Umsetzung der Richtlinie könnte darüber hinaus negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit der Tschechischen Republik haben, weil dadurch eine große Zahl von Waffen in den Schwarzmarkt verdrängt wird.“

Martin Smolek, Jurist und Sonderbeauftragter der tschechischen Regierung in der Angelegenheit [2]

„Wir ziehen mit dem Ansinnen vor den Europäischen Gerichtshof, dass die Richtlinie entweder abgeschafft oder ausgesetzt wird. Oder aber, dass eine Ausnahme für einzelne Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann, da denke ich natürlich vor allem an Tschechien. Leider hat die Klage keine aufschiebende Wirkung für die Richtlinie, und wir müssen das Urteil abwarten.“

„Die Richtlinie hat ihre juristische Grundlage im Artikel 114 des Vertrags von Lissabon. Einer Bestimmung also, die eigentlich den Binnenmarkt fördern sollte. In Wirklichkeit wird die Richtlinie aber mit dem Kampf gegen den Terror begründet. Aus diesem Grund argumentieren wir damit, dass die ganze Regelung rechtlich auf falschen Füßen steht und gekippt werden sollte.“

Firearms United unterstützt diese Aussage voll und ganz.

Die Tschechische Republik nennt vier Argumente für die Aufhebung der EU-Waffenrichtlinie: [3]

  1. Die EU-Legislative hat durch die Verabschiedung der Richtlinie ihre Kompetenzen überschritten. Obwohl die Richtlinie mit dem vorgeblichen Ziel verabschiedet wurde, Hindernisse für den europäischen Markt beseitigen zu wollen, ist das eigentliche und ausschließliche Ziel, Terrorismus und andere schwere Straftaten zu bekämpfen. Die EU-Legislative hat jedoch schlicht nicht die Kompetenz, Vereinheitlichungsmaßnahmen in diesem Bereich vorzunehmen.
  2. Durch die Annahme des Richtlinientextes hat die EU-Legislative den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, weil die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen weder beleuchtet wurde noch eine Folgenabschätzung vorgenommen wurde. Dies hatte zur Konsequenz, dass Maßnahmen verabschiedet wurden, die offensichtlich – bezogen auf das Ziel der Richtlinie – mangelhaft und unverhältnismäßig sind. Ein Beispiel: Die EU-Waffenrichtlinie verbietet in großem Umfang gerade diejenigen Waffentypen, die in Europa gerade nicht dafür verwendet werden, Terrorismus oder andere Verbrechen zu begehen.
  3. Die EU-Waffenrichtlinie verletzt den Grundsatz der Bestimmtheit. Ein großer Teil der Vorschriften in der angegriffenen Richtlinie ist so unklar und unpräzise, dass die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten nicht eindeutig erkennen können.
  4. Die EU-Waffenrichtlinie ist überdies diskriminierend – sie erlaubt beispielsweise, Waffenbesitzverbote nicht anzuwenden; diese Möglichkeit ist allerdings nur auf das Schweizer System anwendbar, wo man nach dem Wehrdienst Kriegswaffen weiter besitzen darf. Andere Staaten dürfen diese Ausnahmeklausel nicht anwenden.

Das Tschechische Parlament hat als erste europäische Nation ergänzend dazu im Juni 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht zum Besitzen und Tragen von Waffen in den Verfassungsrang erhebt.

(„Wenn jemand aus der Tschechischen Republik dies liest – seid ihr schon voll oder braucht ihr noch IT-Ingenieure, die Asyl beantragen und bereit sind, Steuern zu zahlen und für ihren Lebensunterhalt zu arbeiten?“ 

[1] http://www.mvcr.cz/clanek/cesko-podalo-k-soudnimu-dvoru-eu-zalobu-na-neplatnost-smernice-o-kontrole-zbrani.aspx

[2] http://www.radio.cz/de/rubrik/tagesecho/tschechien-schiesst-scharf-klage-gegen-eu-waffenrichtlinie-eingereicht

[3] https://www.reuters.com/article/us-eu-guncontrol-czech-idUSKBN1AP1SA

Übersetzung: René M. Kieselmann

Weitere Informationen auf Deutsch:

https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/Tschechien-EUGH-Klage-EU-Feuerwaffen-Richtlinie/

http://www.outfox-world.de/news/erstes-land-klagt-gegen-eu-waffenrichtlinie.html

http://orf.at/stories/2402552/

3 Comments on “Tschechien klagt vor EuGH gegen EU-Waffenrichtlinie”

  1. Hier nicht erwähnt, ist die Verschärfung der Aufbewahrungspflicht, für die es ebenfalls keine plausible
    Begründung gibt (auch wenn man sich die Hintergründe denken kann).

    Bevor wir alle mit einer, dann bestimmt auch erlaubnispflichtigen, Erbsenpistole, mit der nur noch Wattebällchen verschossen werden dürfen, auf dem Stand stehen oder nach Tschechien emigriert sind, sollten wir gemeinsam überlegen, wie wir gegen diese EU-Waffenrichtlinie vorgehen.

    Wer diesmal nicht betroffen wurde, sollte sich darüber im Klaren sein, dass seine Rechte (egal ob waffenrechtlich oder andere bürgerliche Freiheiten betreffend) mit der nächsten oder übernächsten Salamischeibe mit Sicherheit auch beschnitten werden.

    Mein Vorschlag: Große Demo in Berlin und zwar noch vor der Wahl!

    1. P. S. Wirkungsvoll wären auch simultane Demonstrationen in mehreren Städten unter dem selben Motto. Das Thema sollte sich nicht auf das Waffenrecht beschränken, sondern alle ansprechen, die nicht gerne als lebende Zielscheiben und Punchingbälle herumlaufen bzw. von der Regulierungswut der EU die Nase voll haben.

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