Treffen in Straßburg

Am 15. Februar 2017 hatte FIREARMS UNITED eine ergiebige Besprechung mit Rapporteur Vicky Ford in Straßburg. Infolge dieses Meetings erhielten wir einen Brief von Ms. Ford, welcher weiter unten in voller Länge abgedruckt ist.

FIREARMS UNITED dankt der Rapporteurin für ihre ausgezeichnete Arbeit, um die bestmögliche Lösung, trotz massiven Drucks seitens des Europäischen Rats und der Kommission während der Trilog-Gespräche.

Trotzdem hat FIREARMS UNITED und unser Team technischer Experten weiterhin schwere Bedenken betreffend des aktuellen Entwurfstextes, der im März dem Parlament vorgelegt wird, da dieser nach wie vor ein großes, potentielles Risiko betreffend der Kriminalisierung unschuldiger, gesetzestreuer, Bürger darstellt und weiters die Verschwendung wertvoller Ressourcen der Mitgliedsstaaten für die Umsetzung unnötig komplexer und nicht exekutierbarer Regelungen bedingen würde.

FIREARMS UNITED wird daher weiterhin mit dem Rapporteur und vernünftigen MEPs aller politischen Gruppen zusammenarbeiten, um technische Verbesserungen herbeizuführen, welche die effiziente und sichere Umsetzung der Direktive garantieren sollen.

Dank der andauernden starken moralischen und finanziellen Unterstützung der gesetzestreuen Waffenbesitzer Europas ist es FIREARMS UNITED möglich, die Verhandlungen weiterzuführen und – falls nötig – in naher Zukunft auch rechtliche Schritte auf europäischer und nationaler Ebene einzuleiten.

Download: Link oder deutsche Übersetzung hier lesen

Lieber Herr Duszynski,

Vielen Dank für das Meeting vergangene Woche. Wir konnten einige wichtige Punkte besprechen und ich hatte mich bereit erklärt Ihnen einen Brief zu schreiben, den Sie auch an Ihre Mitglieder weiterleiten könnten.

Es gibt bereits seit den 1990er Jahren eine europäische Feuerwaffengesetzgebung. Diese bedurfte einer Revision, insbesondere betreffend der Richtlinien für nur untauglich deaktivierte Schusswaffen. Die von der Europäischen Kommission 2015 vorgeschlagenen Änderungen waren allerdings nicht umsetzbar und hätten außerdem unverhältnismäßig starke Einschränkungen für gesetzestreue Waffenbesitzer zur Folge gehabt. Es gab eine Abstimmung im Ausschuss des Europäischen Parlaments, den Vorschlag in seiner Gesamtheit zurückzuweisen, wobei eine solche Zurückweisung keine Mehrheit fand. Stattdessen schlug der Ausschuss signifikante Änderungen vor, um die Bürgerinteressen zu wahren.

Das Parlament benötigt für derartige Änderungen allerdings auch die Zustimmung des Rates, welcher sich aus Mitgliedern der Regierungen aller 28 Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Viele dieser nationalen Regierungen wollten sogar noch mehr neue Regeln einführen und weigerten sich, die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen zu akzeptieren.

SIGNIFIKANTE ÄNDERUNGEN

Während monatelanger Beratungen arbeitete das Parlament mit vielen verschiedenen Interessensgruppen zusammen und konnte einige wichtige Verbesserungen erreichen, unter anderem:

  • Die Streichung der Beschränkungen betreffend der „Ähnlichkeit“ mit automatischen Schusswaffen, da kosmetische Kriterien aus rechtlicher Sicht unhaltbar sind;
  • Die Wiedereinführung der Ausnahmen für Reservisten, Museen, Sammler und Filmemacher, um ihr Eigentum mit Zustimmung der Mitgliedsstaaten, unter Einhaltung strenger Sicherheitsregeln, weiterhin zu schützen;
  • Das Eigentum von Besitzern deaktivierter Schusswaffen, ebenso wie historischer Vereine, wird weiterhin geschützt, während gleichzeitig einheitliche Deaktivierungsstandards in ganz Europa garantiert werden sollen. Technische Details der Deaktivierungsstandards wurden einer Überprüfung unterzogen;
  • Das Problem schlecht deaktivierter „Salut- und Alarmwaffen“, welche frei erhältlich waren, dann allerdings reaktiviert und in einigen Terroranschlägen benutzt wurden, wurde besprochen;
  • Die Unterstützung für junge Schusswaffenbesitzer, ebenso wie die Bedürfnisse jener in abgelegenen ländlichen Gebieten, wurde beibehalten;
  • Strenge Richtlinien für die Verwahrung wurden eingeführt, was bereits der gängigen Praxis in vielen Mitgliedsstaaten entspricht;
  • Die kontroversen Vorschläge betreffend eines verpflichtenden medizinischen Tests wurden gestrichen, stattdessen wird es den Mitgliedsstaaten überlassen, ihre eigenen medizinischen Voraussetzungen festzuschreiben;
  • Neue Richtlinien für Markierung und besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten wurden eingeführt, allerdings mit Bedachtnahme, kleinere Händler nicht mit übermäßigem bürokratischem Aufwand zu belasten.

Trotzdem gibt es noch einige Fragen von Seiten der Besitzer.

SPORTSCHÜTZEN

Das Europäische Parlament vertritt die Ansicht, dass Sportschützen weiterhin in der Lage sein sollen, ihrem Sport ungehindert nachzugehen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hätte viele in diesem Bereich benutzte Feuerwaffen in die Kategorie A verschoben, welche für Zivilisten verboten ist. Entsprechend der vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen hat nun jeder Mitgliedsstaat die Möglichkeit, Kategorie A-Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen zu erteilen, sofern diese aktiv für Sportveranstaltungen trainieren bzw. an solchen teilnehmen.

Die Parlamentsunterhändler arbeiteten eng mit nationalen und internationalen Sportschützenorganisationen, inkl. IPSC, zusammen, um sicherzustellen, dass derartige Genehmigungen sowohl Neueinsteiger wie bereits aktive Schützen bestmöglich abdecken. Die freie Wahl der Ausrüstung ist somit weiterhin garantiert und in Hinblick auf die Teilnahme an internationalen Wettbewerben werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass dahingehend angepasst, nun auch Kategorie A-Waffen für Sportschützen zu beinhalten.

Viele, im Sportbereich weit verbreitete, Schusswaffen, wie zum Beispiel halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, sind per se überhaupt nicht betroffen.

Dies ist einer von mehreren Fällen, in denen die Mitgliedsstaaten wesentlich strengere und schwerer umsetzbare Regeln verlangten, was allerdings seitens des Parlaments abgelehnt wurde. Wenn Sportschützen Sorge betreffend der praktischen Umsetzung dieses neuen Vorschlags haben, so sollten sie mit den nationalen Behörden ihres Mitgliedsstaats in Verbindung treten, da die Entscheidung über die Autorisierung derartiger Aktivitäten auf nationaler Ebene getroffen wird.

MAGAZINE

Der Europäische Rat und die Kommission wollten beide sämtliche „high capacity“-Magazine verbieten. Das Parlamentsteam unterstützte diese Forderungen nicht. Der Rat weigerte sich allerdings zu akzeptieren, dass es keine neuen Beschränkungen betreffend Magazinkapazitäten geben sollte. Auch hier verlangten die Mitgliedsstaaten strengere und schlechter umsetzbare Regeln, die vonseiten des Parlaments abgelehnt wurden. Nach zähen Verhandlungen wurde folgender Konsens erzielt:

Magazine selbst werden nicht beschränkt.

Halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, welche mehr als eine bestimmte Schussanzahl ohne Nachladen abfeuern können, werden nun in die Kategorie A verschoben, sobald ein Magazin mit einer gewissen Schusskapazität eingesetzt wird, bzw. Teil dieser Schusswaffe ist. Für Kurzwaffen ist ein Limit von 20, für Langwaffen ein Limit von 10 vorgesehen. Altbesitzer, Sportschützen, Sammler, Reservisten und einige andere Gruppen werden allerdings weiterhin derartige Schusswaffen zusammen mit „high capacity“-Magazinen besitzen und nutzen dürfen, sofern ihnen ihr Mitgliedsstaat die entsprechende Kategorie A-Erlaubnis erteilt.

Personen, die keine entsprechende Kategorie A-Erlaubnis besitzen, aber zusammen mit ihren Kategorie B-Waffen auch “high capacity”-Magazine besitzen, laufen Gefahr, ihre Besitzerlaubnis gänzlich zu verlieren. Es ist keine Beschränkung betreffend erneuter Antragstellung in der Direktive vorgesehen.

Der Erwerb von “high capacity”-Magazinen soll zukünftig auf Personen mit Kategorie A-Erlaubnis beschränkt sein.

RESERVISTEN

Mitgliedsstaaten haben weiterhin die Möglichkeit, ihre eigenen nationalen Milizen und Verteidigungskräfte zu organisieren und zu schützen.

Mitgliedsstaaten können Kategorie A-Berechtigungen an Individuen vergeben, welche mit dem Schutz von kritischer Infrastruktur, kommerzieller Seefahrt, Konvois oder sensiblen Einrichtungen, wie auch nationaler Verteidigung, betraut sind. Dies entspricht, den Bedürfnissen von Ländern wie Finnland.

Streitkräfte, Polizei und diverse andere nationale Behörden sind von der Direktive nicht betroffen und auch die Schweizer Situation wird gesondert berücksichtigt.

SAMMLER UND MUSEEN

Die Europäische Kommission und der Rat bestanden darauf, Sammler und Museen in die Direktive einzubeziehen, da diese bereits in vielen Mitgliedsstaaten entsprechenden nationalen Regelungen unterworfen sind. Sobald die Direktive in Kraft tritt, werden Sammler und Museen denselben Beschaffungs- und Besitzrichtlinien unterworfen sein, wie andere Schusswaffenbesitzer.

Das Parlamentsteam arbeitete intensiv daran, Ausnahmegenehmigungen für Sammler sicherzustellen, damit diese auch weiterhin Kategorie A-Feuerwaffen besitzen können. Mitgliedsstaaten werden somit die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen und unter Einhaltung strenger Sicherheitsbestimmungen, Kategorie A-Berechtigungen an Sammler zu vergeben. Diese Berechtigungen können unter Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses, zum Beispiel historischer oder wissenschaftlicher Natur, erteilt werden, so wie es schon jetzt für Sammler gängige Praxis ist.

Schusswaffen von besonderer historischer Bedeutung werden von den neuen Markierungsbestimmungen nicht erfasst, auch antike Feuerwaffen bleiben ausgenommen.

Das Sammeln von Munition ist weiterhin erlaubt, die entsprechenden Markierungsrichtlinien haben sich nicht geändert.

AUF HALBAUTOMATIK UMGEBAUTE VOLLAUTOMATISCHE FEUERWAFFEN

Der ursprüngliche Zugang des Parlaments war, auf Semiautomatik umgebaute vollautomatische Feuerwaffen in der Kategorie B zu belassen, sofern der entsprechende Umbau irreversibel sei. Dieser Ansatz wurde allerdings von Rat und Kommission vollständig abgelehnt.

Das Parlament konnte allerdings einen Bestandsschutz erwirken, der es bestehenden Besitzern ermöglicht, weiterhin entsprechende Feuerwaffen zu besitzen, zu übergeben, zu erben und auch an Dritte mit entsprechender Berechtigung zu verkaufen, sofern ihr Mitgliedsstaat dem zustimmt.

Derartige Schusswaffen werden auch Sportschützen mit einer enstprechenden Kategorie A-Erlaubnis weiterhin zur Verfügung stehen.

NÄCHSTE SCHRITTE

Dieser vorläufige Kompromiss muss seitens des Europäischen Parlaments in einer Plenarsitzung am 14. März verabschiedet und danach noch formal vom Rat bestätigt werden.

Es wird auch eine ausführliche Debatte im Parlament geben, bei denen MEPs aller Fraktionen zum Thema sprechen können. MEPs können außerdem Änderungsanträge zum vorliegenden Text einbringen, wobei ein Beschluss derartiger Änderungen den gesamten Kompromiss ins Wanken bringen könnte, was zu einer „Zweiten Lesung“ im Parlament führen würde. Bei diesem Vorgang ist das Parlament nicht mehr derart intensiv in den Verhandlungsprozess eingebunden und es besteht die Gefahr, dass der Rat zu seinen viel restriktiveren Forderungen zurückkehrt.

Um die Rechte der gesetzestreuen Waffenbesitzer zu schützen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen zum ehestmöglichen Zeitpunkt, insbesondere während des “Transpositions”-Prozesses notwendig, in dem die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Gesetze anpassen. Einzelne Mitgliedsstaaten haben die Macht und Flexibilität, ihre eigenen Berechtigungen und Ausnahmegenehmigungen für viele Gruppen von Waffenbesitzern zu erteilen. Es ist unerlässlich, dass die Bürger ihre eigenen Regierungen in der Verantwortung halten und dafür Sorge tragen, dass diese Befugnisse breitestmögliche Anwendung finden.

Vicky Ford

2 Comments on “Treffen in Straßburg”

  1. German:
    Sagt uns Vicky Ford hier etwa tatsächlich, dass wir (und die Parlamentarier) besser die Klappe halten sollten, weil wir mit zu vielen Änderungsanträgen Gefahr laufen würden in die „zweite Lesung“ zu geraten, wo dann alles noch schlimmer würde? Das kann doch nicht ihr Ernst sein?!
    Das Verdammte Parlament hat jederzeit die Möglichkeit, das gesamte Gesetzesvorhaben einfach scheitern zu lassen. Also warum lässt man sich da so unter Druck setzen? Die Parlamentarier haben das Volk zu vertreten und nicht auf Teufel komm raus irgendeinen Müll zu verabschieden. Entweder man einigt sich auf ein vernünftiges Gesetz, oder es gibt halt kein neues Gesetz!

    English:
    Does Vicky Ford really suggest that we (and the MEPs) should shut up already since otherwise we are risking to trigger „a „second reading“ in which everything would become even worse than it is already? She can’t be serious! The bloody parliament could completely stop this directive any time they want. There is absolutely no reason why the parliament should let itself getting pressured into agreeing to anything. The parliaments only purpose is to represent and serve the citizens interests. It’s not there for making abysmal deals while disregarding common sense. Either agree on a reasonable directive or just stop the whole thing altogether.

  2. Każde prawo ograniczające dostęp do broni jest kompletnie bezużyteczne, ponieważ tylko praworządni obywatele będą go przestrzegać na swoją zgubę. Zakażcie posiadania broni palnej bandytom i terrorystom, ujmijcie ich w ramy prawne i nałóżcie na nich restrykcje… Ciekawe czy usłuchają i się podporządkują… (!LOL!)
    W strukturach KE i RE zasiadają prawie wyłącznie zdrajcy i idioci bez jakiegokolwiek pojęcia o broni i mechanizmach psychologicznych związanych z jej posiadaniem i używaniem. Jakoś zakaz prowadzenia pojazdów pod wpływem alkoholu słabo się sprawdził, podobnie zakaz posiadania i sprzedaży narkotyków… Przestępca z natury rzeczy wszelkie regulacje ma w d…
    Więc zakazać należy posiadania gaśnic, albowiem jest Straż Pożarna, czy też odmówmy ludziom prawa do posiadania apteczki – ponieważ Pogotowie Ratunkowe jest jedyną służbą uprawnioną do niesienia pomocy… Z tymi pajacami nie należy dyskutować. Ich należy BOJKOTOWAĆ, a najlepiej opuścić ten komunistyczno – neofaszystowski system zwany Unią Europejską!!!

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